Antworten auf die häufigsten Fragen zur österreichischen Autobahnvignette.
Klicken Sie auf eine Frage, um die Antwort zu erweitern. Alle Antworten basieren auf aktuellen ASFINAG-Vorschriften.
Nein. Die Vignette ist nur auf Autobahnen (A-Straßen) und Schnellstraßen (S-Straßen) der ASFINAG erforderlich. Bundesstraßen und Landesstraßen erfordern keine Vignette. Wenn Ihre Route jedoch einen Abschnitt der Autobahn oder Schnellstraße nutzt, auch nur kurz, ist für diesen Abschnitt eine gültige Vignette erforderlich.
Ja, Sie können die digitale Vignette mit einem Startdatum von heute kaufen. Es wird jedoch dringend empfohlen, mindestens einen Tag im Voraus zu kaufen, um sicherzustellen, dass die Registrierung vollständig in der ASFINAG-Datenbank verarbeitet wurde, bevor Sie die erste ANPR-Kamera erreichen. In der Praxis ist die digitale Vignette in der Regel innerhalb von Minuten nach dem Kauf aktiv.
Wenn Sie auf einer vignettenpflichtigen Straße ohne gültige Vignette fahren, können Kontrollorgane eine Strafe vor Ort ab 120 € für Pkw verhängen. Alternativ kann Ihnen angeboten werden, sofort eine Vignette zu einem höheren Verwaltungszuschlag zu kaufen. Das Ignorieren einer Strafverfügung kann zu Geldstrafen von bis zu 3.000 € durch Gerichtsverfahren führen.
Die digitale Vignette wird am Startdatum, das Sie beim Kauf angeben, um 00:00 Uhr MEZ gültig. Wenn Sie heute als Startdatum wählen, ist sie technisch gesehen ab Mitternacht gültig – aber in der Praxis empfiehlt ASFINAG, einige Stunden für die Datenbanksynchronisierung einzuplanen. Für Reisen am selben Tag kaufen Sie gut vor Erreichen der Autobahn.
Nein. Die digitale Vignette ist an ein bestimmtes Kennzeichen gebunden und kann nicht übertragen werden. Der physische Aufkleber ist selbstzerstörend – er kann nicht von der Windschutzscheibe entfernt werden, ohne zerstört zu werden, was eine Übertragung unmöglich macht. Jedes Fahrzeug benötigt eine eigene Vignette.
Nein. Die Brennerautobahn (A13) erfordert eine separate streckenbezogene Maut zusätzlich zu einer gültigen Vignette. Die Maut wird an der Schönberg-Mautstelle erhoben. Stand 2024 beträgt die einfache Maut für einen Pkw ca. 10–12 €. Die Vignette allein reicht für die Brennerstrecke nicht aus.
Wenn Sie eine physische Klebevignette haben und Ihre Windschutzscheibe ausgetauscht wird, müssen Sie eine neue Vignette kaufen. Der alte Aufkleber kann nicht übertragen werden. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Fahrer nach einem Windschutzscheibenaustausch für die digitale Vignette für den Rest des Gültigkeitszeitraums.
Nein. Elektrofahrzeuge unterliegen denselben Vignettenpflichten wie Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Es gibt keine Befreiung für Elektro- oder Hybridfahrzeuge nach der aktuellen österreichischen Autobahnmautgesetzgebung.
Zeigen Sie Ihre Kaufbestätigungs-E-Mail dem Kontrollorgan vor. Das Organ kann Ihren Vignettenstatus auch direkt über die ASFINAG-Datenbank anhand Ihres Kennzeichens überprüfen. Es empfiehlt sich, die Bestätigungs-E-Mail offline auf Ihrem Handy zu speichern, falls die Mobilfunkabdeckung schlecht ist.
Ja, unter bestimmten Bedingungen. Eine digitale Vignette kann storniert und erstattet werden, wenn: (1) die Stornierung innerhalb von 18 Tagen nach dem Kauf erfolgt UND (2) das gewählte Startdatum noch nicht erreicht wurde. Sobald das Startdatum verstrichen ist, ist keine Rückerstattung möglich. Physische Klebevignetten sind nach dem Kauf nicht erstattungsfähig.
Ja. Motorräder benötigen eine motorradspezifische Vignette, die günstiger als die Pkw-Vignette ist. Eine Pkw-Vignette ist nicht für ein Motorrad gültig, und eine Motorrad-Vignette ist nicht für ein Auto gültig. Die Gültigkeitszeiträume (10 Tage, 2 Monate, Jahresvignette) sind dieselben wie für Pkw.
Die Kundenservice-Hotline der ASFINAG ist +43 800 400 12 400 (kostenlos aus österreichischen Festnetzanschlüssen). Für internationale Anrufer: +43 50 108 10 000. Der Service ist montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr MEZ verfügbar. Für dringende Angelegenheiten außerhalb der Geschäftszeiten hat die ASFINAG-Website ein Online-Kontaktformular.
Wenn Ihre Frage oben nicht beantwortet wurde, besuchen Sie unsere Kontaktseite, um uns eine Nachricht zu senden. Wir antworten in der Regel innerhalb von 2 Werktagen. Für dringende regulatorische Anfragen wenden Sie sich direkt an ASFINAG: +43 800 400 12 400.